Ambulante Hilfen

Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) ist die intensivste Form der ambulanten Hilfe für Familien und in der Regel auf längere Dauer angelegt. Sie orientiert sich am gesamten Familiensystem und an dessen sozialem Netzwerk. Die Bereitschaft der Familie, Hilfe anzunehmen und zusammenzuarbeiten, ist ebenso wichtig wie ein gewisses Maß an Problemeinsicht und Veränderungsbereitschaft. Grundlage ist § 31 SGB VIII.

Die sozialpädagogische Fachkraft sucht die Familie in ihrer häuslichen Umgebung auf, um Probleme in der Kindeserziehung, der Alltagsbewältigung und den familiären Beziehungen zu bearbeiten. Durch Mobilisierung von Ressourcen und Schutzfaktoren innerhalb der Familie versucht sie, Veränderungen zum Wohl der Kinder anzustoßen. Im Mittelpunkt stehen die Hilfe zur Selbsthilfe und die Stabilisierung der Familie.

Begleiteter Umgang

Kinder haben Rechte. Hierzu gehören das Recht auf beide Eltern, also das Umgangsrecht des Kindes, das Recht auf Kenntnis seiner Herkunft und Abstammung und das Recht auf Schutz. Der Begleitete Umgang ist ein Angebot zur Unterstützung der Umsetzung dieser Rechte. Es stehen sich dabei allerdings die Rechte und Pflichten der Eltern und das Recht des Kindes gegenüber. Grundlage ist § 18 Abs. 3 SGB VIII.

Der Begleitete Umgang ermöglicht Besuchskontakte des Kindes mit dem jeweiligen Umgangsberechtigten. Egal ob Vater, Mutter, Großeltern, Geschwister, Stiefeltern oder Pflegeeltern – bei der Übergabe oder auch während des gesamten Besuchskontaktes ist immer eine dritte Person anwesend. Die beteiligten Erwachsenen werden dabei unterstützt, künftige Besuchskontakte selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten. Immer im Fokus: das Recht des Kindes auf Umgang und dessen Umsetzung zum Wohle des Kindes.