Ambulante Hilfen

Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft zählt zu den „klassischen“ ambulanten Hilfen zur Erziehung. Der Blick richtet sich dabei auf das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen. Dabei werden die Familie und das soziale Umfeld, soweit möglich, miteinbezogen.

Diese Hilfeform setzt Freiwilligkeit und aktive Mitwirkungsbereitschaft der jungen Menschen voraus. Grundlage ist § 30 SGB VIII. Das Jugendamt entscheidet über den individuellen Bedarf und die geeignete Form der Hilfe. Die Erziehungsbeistandschaft leistet ambulante Hilfe zur Erziehung. Dabei können die Inhalte vielfältig sein.

Wir vermitteln bei Eltern-Kind-Konflikten, fördern die persönlichen Fähigkeiten und auch die Eigenverantwortung. Wir begleiten den jungen Menschen bei seiner schulischen und beruflichen Ausbildung und Verselbstständigung.