Stationäre Hilfen
Mobile Betreuung MOB
Im Bereich Wohnen bieten wir die Mobile Betreuung (MOB) an.
In der Mobilen Betreuung werden Jugendliche ab vornehmlich 16 Jahren aufgenommen, die keine Rund-um-die-Uhr-Betreuung benötigen. Sie werden auf einen Übergang in ein eigenständiges Leben vorbereitet. Wobei auch Jugendliche mit psychischen Erkrankungen oder anderen Erkrankungsbildern aufgenommen werden können.
Dies trifft beispielsweise zu, wenn Jugendliche ganztags beschult werden, sich in Berufsausbildung oder vergleichbaren Maßnahmen befinden und/oder aufgrund ihres Entwicklungsstandes und der somit erlangten Selbständigkeit eine Reduzierung des Betreuungsaufwandes rechtfertigen.
Die Mobile Betreuung bietet ein geduldiges, verlässliches und konstantes Beziehungsangebot an. Uns ist wichtig, dass sowohl Frauen als auch Männer mit den Jugendlichen in der Mobilen Betreuung arbeiten.
Vor dem speziellen Hintergrund unserer Klientel ist der Aufbau und Erhalt einer tragfähigen Beziehung eine spezifische Aufgabe, die ein großes Maß an Beharrlichkeit, Flexibilität, Kreativität und „Aushalten“ erfordert. Gezielte Einzelgespräche in regelmäßiger Form mit der/ dem BetreuerIn ermöglichen, stützen und stabilisieren diesen Prozess.
Unsere Ziele sind:
- Stabilisierung
- schulische / berufliche Integration
- Verselbständigung
- Entwicklung eines positiven Selbstwertgefühls
- realistische Selbsteinschätzung
- Mobilisierung von Ressourcen, Vermittlung/Erprobung sozial angemessener Verhaltensweisen
- Alltagsgestaltung/-bewältigung
- aktive Teilnahme an Perspektivplanungen/Erarbeitung realistischer Zukunftsperspektiven
- Unterstützung bei Behördengängen und Hilfe bei Antragsstellungen (Schule, ARGE, Maklerkontakte etc.).
Die Räumlichkeiten für die Jugendlichen der Mobilen Betreuung werden von Aufwind Jugendhilfe als Träger, dem Jugendlichen oder dem Sorgeberechtigten angemietet, wobei die Nähe zu Schulen bzw. zu Ausbildungsplätzen eine wichtige Rolle spielt. Die Wohnungen verfügen in der Regel über ein bis zwei Zimmer, Küche und Bad. Die Mietverträge gehen bei Beendigung der Maßnahme bei Bedarf auf die Jugendlichen über.